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Am schnellsten geht’s per Telefon. Oder Sie bitten um Rückruf – dann melden wir uns bei Ihnen.

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  • Mittwoch8:30–12:30 · 13:30–18:00
  • Donnerstag8:30–12:30 · 13:30–18:00
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  • Sonntaggeschlossen

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Termine nur nach Absprache.

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Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie zu den Öffnungszeiten zurück und finden gemeinsam einen Termin.

Haben Sie schon eine Verordnung?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Bitte schicken Sie keine ausführlichen Befunde über das Formular – die besprechen wir persönlich.

Danke, Ihre Anfrage ist da.

Wir rufen Sie zu den Öffnungszeiten zurück. Eilt es? Dann erreichen Sie uns direkt unter 089 792718

Zum ersten Termin

Das bringen Sie mit.

  • Verordnung

    Die Heilmittelverordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

  • Befunde

    Falls vorhanden: Arztbriefe, OP-Berichte oder Röntgenbefunde.

  • Bequeme Kleidung

    Locker sitzend, damit Sie sich gut bewegen können.

  • Großes Handtuch

    Praktisch als Unterlage für die Behandlungsliege.

28Tage

Nicht zu lange warten.

Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen – bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie das Rezept haben.

Fristrechner

Art der Verordnung
Spätester Behandlungsbeginn –
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Fragen & Antworten

Häufige Fragen.

Brauche ich ein Rezept?

Für eine Behandlung auf Kosten Ihrer Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung). Sie haben keine? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Wie schnell muss ich nach der Verordnung anfangen?

Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Melden Sie sich deshalb am besten gleich, wenn Sie das Rezept in der Hand haben.

Was bringe ich zum ersten Termin mit?

Ihre Verordnung, vorhandene Befunde oder Arztbriefe und bequeme Kleidung. Ein großes Handtuch für die Behandlungsliege ist praktisch.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Das hängt von der verordneten Behandlung ab. Krankengymnastik dauert laut Heilmittelkatalog in der Regel 15 bis 25 Minuten, KG-ZNS nach PNF bei Erwachsenen 25 bis 35 Minuten.

Muss ich etwas zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen in der Regel 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten – außer sie sind von der Zuzahlung befreit.

Wo genau finde ich die Praxis?

In den Drygalski-Arkaden, Drygalski-Allee 117 in 81477 München, im Erdgeschoss.

Wie bekomme ich einen Termin?

Am schnellsten telefonisch unter 089 792718 während der Öffnungszeiten. Oder Sie schicken uns über das Formular eine Rückruf-Bitte, dann melden wir uns bei Ihnen.

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